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In Vier Schritten zur Denkmalrechtlichen Genehmigung

1. Baubesichtigung Beratungsgespräch

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

Bei der Baubesichtigung geht es darum, einen Überblick vom Gebäude und Ihrem Vorhaben zu bekommen. Ein Rundgang bietet Möglichkeit zum Austausch über den aktuellen Zustand und die Geschichte des Gebäudes.


Gerne sehen wir uns bestehende Unterlagen an, beantworten fachliche Fragen und nennen mögliche Vorgehensweisen.


Die Baubesichtigung ist e

Bei der Baubesichtigung geht es darum, einen Überblick vom Gebäude und Ihrem Vorhaben zu bekommen. Ein Rundgang bietet Möglichkeit zum Austausch über den aktuellen Zustand und die Geschichte des Gebäudes.


Gerne sehen wir uns bestehende Unterlagen an, beantworten fachliche Fragen und nennen mögliche Vorgehensweisen.


Die Baubesichtigung ist ein Kennenlernen zwischen Denkmal, Eigentümer und Restaurator - Profitieren Sie jetzt von unseren Fachkompetenzen und vereinbaren Ihre kostenfreie Erstbesichtigung!

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

Keine Erfolgreiche Restaurierung ohne Maßnahmenplanung!


Noch bevor in die Originalsubstanz eingegriffen wird, nehmen wir den jeweiligen Bestand auf und erfassen dessen Zustand. Wir ermitteln Geschichtszeugnisse am Objekt und prüfen deren Erhaltungswürdigkeit/ Erhaltungsfähigkeit. Das Lokalisieren von Mängeln und Schäden hilft, die benötigt

Keine Erfolgreiche Restaurierung ohne Maßnahmenplanung!


Noch bevor in die Originalsubstanz eingegriffen wird, nehmen wir den jeweiligen Bestand auf und erfassen dessen Zustand. Wir ermitteln Geschichtszeugnisse am Objekt und prüfen deren Erhaltungswürdigkeit/ Erhaltungsfähigkeit. Das Lokalisieren von Mängeln und Schäden hilft, die benötigten Mengen einzuordnen.


Eine Analyse der angewandten Handwerkstechniken, Materialien sowie bauphysikalische und bauchemische Aspekte sind maßgeblich für  anstehende Arbeiten.



3. Konzeptfindung

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

4. Denkmalrechtliche Genehmigung

Bei der Konzeptfindung bewerten wir die Ergebnisse aus Baubesichtigung, Bestandsaufnahme und Zustandserfassung. Es werden verschiedene Denkansätze herangeführt, welche dann im Sinne der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Geschichtsträchtigkeit argumentiert werden.


Das Resultat ist ein Maßnahmenkatalog zur erfolgreichen Restaurierung Ihres Den

Bei der Konzeptfindung bewerten wir die Ergebnisse aus Baubesichtigung, Bestandsaufnahme und Zustandserfassung. Es werden verschiedene Denkansätze herangeführt, welche dann im Sinne der Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Geschichtsträchtigkeit argumentiert werden.


Das Resultat ist ein Maßnahmenkatalog zur erfolgreichen Restaurierung Ihres Denkmals, gefolgt von einer Zusammenstellung wiederkehrender Kontroll- und Pflegemaßnahmen.


Sie erhalten außerdem ein Leistungsverzeichnis inklusive Angebot und Bauzeitenplan - Ihr Restaurierungs- Vorhaben erhält anhand der Prioritäten eine zeitliche Abfolge und ist finanziell planbar.

4. Denkmalrechtliche Genehmigung

2. Bestandsaufnahme Zustandserfassung

4. Denkmalrechtliche Genehmigung

Wenn Ihr Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt, ist für jeglichen Eingriff in die Originalsubstanz eine Abstimmung mit den Denkmalbehörden erforderlich.


Gerne stellen wir unsere Konzepte bei der für Sie zuständigen Denkmalbehörde vor, und kümmern uns um die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung. 


Unsere Erfahrung zeigt: Wenn ein Projek

Wenn Ihr Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt, ist für jeglichen Eingriff in die Originalsubstanz eine Abstimmung mit den Denkmalbehörden erforderlich.


Gerne stellen wir unsere Konzepte bei der für Sie zuständigen Denkmalbehörde vor, und kümmern uns um die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung. 


Unsere Erfahrung zeigt: Wenn ein Projekt gut vorbereitet ist, funktioniert das Handling mit den zuständigen Behörden reibungslos!


Denkmalpflege lebt vom Dialog. Hand in Hand, mit Herz und Verstand!

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